Obligatorische Abzüge
AHV/IV/EO und ALV sind für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Der Arbeitgeber trägt jeweils die andere Hälfte.
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AHV/IV/EO (5.3%) und ALV (1.1%) sind gesetzlich fix.
AHV/IV/EO und ALV sind für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Der Arbeitgeber trägt jeweils die andere Hälfte.
Der BVG-Beitrag steigt mit dem Alter: 25-34 Jahre (7%), 35-44 Jahre (10%), 45-54 Jahre (15%), 55-65 Jahre (18%). Diese Werte sind Mindestbeiträge.