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    Kanton Wallis · VS

    Dividendenrechner Wallis (VS) 2026

    Der Dividendenrechner fuer den Kanton Wallis rechnet Brutto-Dividende (qualifizierte Beteiligung, Privatvermoegen) auf die effektive Steuerbelastung um. Wallis besteuert solche Dividenden zu 60% (Art. 16a StG VS) - das ist der kantonale Teilbesteuerungssatz nach STAF. Zusaetzlich zieht der Bund 35% Verrechnungssteuer ab, die du in der Steuererklaerung zurueckfordern kannst. Der Rechner deckt CHF-Betraege von CHF 10'000 bis CHF 1 Mio Ausschuettung ab und ist auf Einzelaktionaerinnen und KMU-Inhaber in Sion und im gesamten Kanton VS zugeschnitten.

    Fakten zum Kanton Wallis

    • Einwohner Wallis: rund 355’000
    • Hauptstadt: Sion
    • Teilbesteuerung qualifizierter Dividenden (Privatvermoegen): 60%
    • Rechtliche Grundlage: Art. 16a StG VS
    • Einfacher Staatssteuerfuss: 1
    • Wirtschaftlicher Schwerpunkt: Zweisprachig DE/FR, Bergtourismus (Zermatt, Verbier), Wasserkraft, Weinbau

    Teilbesteuerungsverfahren in Wallis: 60%

    Seit Einfuehrung der STAF 2020 besteuern alle Kantone qualifizierte Dividenden (mindestens 10% Beteiligung im Privatvermoegen) zu mindestens 50%. Wallis wendet einen Satz von 60% an (Art. 16a StG VS). Konkret: Bei einer Brutto-Dividende von CHF 100’000 fliessen CHF 60’000 in die kantonale Steuerbemessung - der Rest ist steuerfrei auf Kantonsebene. Zum Vergleich AG: dort wuerden CHF 50’000 in die Bemessung einfliessen - eine Differenz von CHF 10’000 auf der gleichen Ausschuettung. VS besteuert qualifizierte Dividenden zu 60 Prozent (Art. 16a StG VS) - mittlere Stufe. Fuer Hotellerie und Tourismus-KMU im Oberwallis ist das relevant gegenueber BE (50 Prozent) und TI (70 Prozent).

    Verrechnungssteuer 35% und Rueckforderung

    Auf jede Dividendenausschuettung einer Schweizer Gesellschaft zieht die ESTV pauschal 35% Verrechnungssteuer ein - unabhaengig vom Wohnkanton. Wer in Wallis steuerlich ansaessig ist und die Ausschuettung in der Steuererklaerung deklariert, erhaelt die volle Verrechnungssteuer zurueck (Formular 25 oder via ESTV SuisseTax). Bei Brutto CHF 100’000 kommen also zunaechst CHF 65’000 aufs Konto; CHF 35’000 folgen mit der naechsten Steuerveranlagung. Wichtig: Nicht-deklarierte Dividenden verfallen der ESTV - nach Art. 23 VStG reicht bereits fahrlaessige Nichtdeklaration fuer einen Verlust des Rueckforderungsanspruchs.

    Qualifizierte vs. nicht-qualifizierte Beteiligung

    Die Teilbesteuerung von 60% in Wallis gilt nur fuer qualifizierte Beteiligungen: mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital der ausschuettenden Gesellschaft, gehalten im Privatvermoegen. Wer unter der 10%-Schwelle liegt (typisch fuer Kleinanleger mit Schweizer Aktien an der SIX), versteuert 100% der Dividende als Einkommen. Dafuer gilt auch die 35% Verrechnungssteuer mit voller Rueckforderung. Bei Beteiligungen im Geschaeftsvermoegen (Einzelfirma, Personengesellschaft) gilt in den meisten Kantonen ein Satz von 50% - der Unterschied zum Privatvermoegen ist relevant fuer KMU-Inhaber in Sion. Der Rechner erlaubt die Umstellung zwischen den Modi und zeigt jeweils die effektive Belastung in CHF.

    Kantonsvergleich und Standortwahl

    Die Schweizer Kantone weisen bei qualifizierten Dividenden Teilbesteuerungssaetze zwischen 50% (AG, BS, BE, SZ, ZG, ZH und weitere) und 70% (FR, GE, TI, VD) auf. Beispiel: VS besteuert qualifizierte Dividenden zu 60%, AG (Aargau) zu 50%. Auf einer Ausschuettung von CHF 200’000 ergibt sich damit - bei gleichem Grenzsteuersatz von 25% - rasch eine Differenz von CHF 10'000 bis 15'000 zwischen einer Hochsatz- und einer Tiefsatz-Kantonsvariante. Fuer Wallis-Unternehmer mit planbaren Ausschuettungen lohnt der Blick auf den Wohnsitzkanton: die Bundessteuer auf qualifizierten Dividenden (Art. 20 Abs. 1bis DBG, 70%) bleibt unveraendert, die kantonale Differenz schlaegt sich direkt in der Nettosumme nieder.

    Häufig gestellte Fragen

    Welcher Teilbesteuerungssatz gilt in Wallis?

    Wallis besteuert qualifizierte Dividenden im Privatvermoegen zu 60% (Art. 16a StG VS). Das heisst: von CHF 100'000 Brutto-Dividende fliessen CHF 60’000 in die Kantons-Einkommenssteuer - der Rest ist kantonssteuerfrei. Auf Bundesebene gelten einheitlich 70% (Art. 20 Abs. 1bis DBG).

    Kann ich die 35% Verrechnungssteuer in VS zurueckfordern?

    Ja. Als in Wallis steuerlich ansaessige Person deklarierst du die Dividende in deiner Steuererklaerung und erhaeltst die 35% Verrechnungssteuer voll zurueck. Rueckforderungsantrag via Formular 25 oder elektronisch ueber ESTV SuisseTax. Deklarierst du die Dividende nicht, verfaellt der Anspruch (Art. 23 VStG).

    Was gilt bei Beteiligungen unter 10%?

    Unter 10% Beteiligung greift die Teilbesteuerung von 60% in Wallis nicht - du versteuerst 100% der Dividende als normales Einkommen auf Kantons- und Bundesebene. Typisch fuer Aktien an der SIX (Nestle, Roche, ABB). Die Verrechnungssteuer von 35% wird trotzdem einbehalten und voll zurueckgefordert.

    Sparen Unternehmer in Wallis gegenueber anderen Kantonen?

    Kommt auf den Vergleichskanton an. Beispiel: VS (60%) gegenueber AG (50%) macht bei CHF 200'000 Dividende und 25% Grenzsteuer eine Differenz von ca. CHF 5’000 pro Jahr. Fuer strategische Standortwahl zaehlen zudem Gewinnsteuer der GmbH/AG, Verrechnungssteuer-Praxis und Vermoegenssteuer.

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