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    Kanton Graubünden · GR

    Dividendenrechner Graubünden (GR) 2026

    Der Dividendenrechner fuer den Kanton Graubünden rechnet Brutto-Dividende (qualifizierte Beteiligung, Privatvermoegen) auf die effektive Steuerbelastung um. Graubünden besteuert solche Dividenden zu 50% (Art. 38a StG GR) - das ist der kantonale Teilbesteuerungssatz nach STAF. Zusaetzlich zieht der Bund 35% Verrechnungssteuer ab, die du in der Steuererklaerung zurueckfordern kannst. Der Rechner deckt CHF-Betraege von CHF 10'000 bis CHF 1 Mio Ausschuettung ab und ist auf Einzelaktionaerinnen und KMU-Inhaber in Chur und im gesamten Kanton GR zugeschnitten.

    Fakten zum Kanton Graubünden

    • Einwohner Graubünden: rund 200’000
    • Hauptstadt: Chur
    • Teilbesteuerung qualifizierter Dividenden (Privatvermoegen): 50%
    • Rechtliche Grundlage: Art. 38a StG GR
    • Einfacher Staatssteuerfuss: 0.9
    • Wirtschaftlicher Schwerpunkt: Dreisprachig DE/RM/IT, Tourismus (Davos, St. Moritz), groesster Flaechenkanton

    Teilbesteuerungsverfahren in Graubünden: 50%

    Seit Einfuehrung der STAF 2020 besteuern alle Kantone qualifizierte Dividenden (mindestens 10% Beteiligung im Privatvermoegen) zu mindestens 50%. Graubünden wendet einen Satz von 50% an (Art. 38a StG GR). Konkret: Bei einer Brutto-Dividende von CHF 100’000 fliessen CHF 50’000 in die kantonale Steuerbemessung - der Rest ist steuerfrei auf Kantonsebene. Zum Vergleich FR: dort wuerden CHF 70’000 in die Bemessung einfliessen - eine Differenz von CHF 20’000 auf der gleichen Ausschuettung. GR besteuert qualifizierte Dividenden zu 50 Prozent (Art. 38a StG GR). Im Vergleich: Tessin als oestlicher Nachbar mit 70 Prozent - fuer Unternehmer in beiden Sprachregionen ist der Standort GR damit oft relevant.

    Verrechnungssteuer 35% und Rueckforderung

    Auf jede Dividendenausschuettung einer Schweizer Gesellschaft zieht die ESTV pauschal 35% Verrechnungssteuer ein - unabhaengig vom Wohnkanton. Wer in Graubünden steuerlich ansaessig ist und die Ausschuettung in der Steuererklaerung deklariert, erhaelt die volle Verrechnungssteuer zurueck (Formular 25 oder via ESTV SuisseTax). Bei Brutto CHF 100’000 kommen also zunaechst CHF 65’000 aufs Konto; CHF 35’000 folgen mit der naechsten Steuerveranlagung. Wichtig: Nicht-deklarierte Dividenden verfallen der ESTV - nach Art. 23 VStG reicht bereits fahrlaessige Nichtdeklaration fuer einen Verlust des Rueckforderungsanspruchs.

    Qualifizierte vs. nicht-qualifizierte Beteiligung

    Die Teilbesteuerung von 50% in Graubünden gilt nur fuer qualifizierte Beteiligungen: mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital der ausschuettenden Gesellschaft, gehalten im Privatvermoegen. Wer unter der 10%-Schwelle liegt (typisch fuer Kleinanleger mit Schweizer Aktien an der SIX), versteuert 100% der Dividende als Einkommen. Dafuer gilt auch die 35% Verrechnungssteuer mit voller Rueckforderung. Bei Beteiligungen im Geschaeftsvermoegen (Einzelfirma, Personengesellschaft) gilt in den meisten Kantonen ein Satz von 50% - der Unterschied zum Privatvermoegen ist relevant fuer KMU-Inhaber in Chur. Der Rechner erlaubt die Umstellung zwischen den Modi und zeigt jeweils die effektive Belastung in CHF.

    Kantonsvergleich und Standortwahl

    Die Schweizer Kantone weisen bei qualifizierten Dividenden Teilbesteuerungssaetze zwischen 50% (AG, BS, BE, SZ, ZG, ZH und weitere) und 70% (FR, GE, TI, VD) auf. Beispiel: GR besteuert qualifizierte Dividenden zu 50%, FR (Freiburg) zu 70%. Auf einer Ausschuettung von CHF 200’000 ergibt sich damit - bei gleichem Grenzsteuersatz von 25% - rasch eine Differenz von CHF 10'000 bis 15'000 zwischen einer Hochsatz- und einer Tiefsatz-Kantonsvariante. Fuer Graubünden-Unternehmer mit planbaren Ausschuettungen lohnt der Blick auf den Wohnsitzkanton: die Bundessteuer auf qualifizierten Dividenden (Art. 20 Abs. 1bis DBG, 70%) bleibt unveraendert, die kantonale Differenz schlaegt sich direkt in der Nettosumme nieder.

    Häufig gestellte Fragen

    Welcher Teilbesteuerungssatz gilt in Graubünden?

    Graubünden besteuert qualifizierte Dividenden im Privatvermoegen zu 50% (Art. 38a StG GR). Das heisst: von CHF 100'000 Brutto-Dividende fliessen CHF 50’000 in die Kantons-Einkommenssteuer - der Rest ist kantonssteuerfrei. Auf Bundesebene gelten einheitlich 70% (Art. 20 Abs. 1bis DBG).

    Kann ich die 35% Verrechnungssteuer in GR zurueckfordern?

    Ja. Als in Graubünden steuerlich ansaessige Person deklarierst du die Dividende in deiner Steuererklaerung und erhaeltst die 35% Verrechnungssteuer voll zurueck. Rueckforderungsantrag via Formular 25 oder elektronisch ueber ESTV SuisseTax. Deklarierst du die Dividende nicht, verfaellt der Anspruch (Art. 23 VStG).

    Was gilt bei Beteiligungen unter 10%?

    Unter 10% Beteiligung greift die Teilbesteuerung von 50% in Graubünden nicht - du versteuerst 100% der Dividende als normales Einkommen auf Kantons- und Bundesebene. Typisch fuer Aktien an der SIX (Nestle, Roche, ABB). Die Verrechnungssteuer von 35% wird trotzdem einbehalten und voll zurueckgefordert.

    Sparen Unternehmer in Graubünden gegenueber anderen Kantonen?

    Kommt auf den Vergleichskanton an. Beispiel: GR (50%) gegenueber FR (70%) macht bei CHF 200'000 Dividende und 25% Grenzsteuer eine Differenz von ca. CHF 10’000 pro Jahr. Fuer strategische Standortwahl zaehlen zudem Gewinnsteuer der GmbH/AG, Verrechnungssteuer-Praxis und Vermoegenssteuer.

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