KB Media

    Kanton Solothurn · SO

    Dividendenrechner Solothurn (SO) 2026

    Der Dividendenrechner fuer den Kanton Solothurn rechnet Brutto-Dividende (qualifizierte Beteiligung, Privatvermoegen) auf die effektive Steuerbelastung um. Solothurn besteuert solche Dividenden zu 60% (§ 26bis StG SO) - das ist der kantonale Teilbesteuerungssatz nach STAF. Zusaetzlich zieht der Bund 35% Verrechnungssteuer ab, die du in der Steuererklaerung zurueckfordern kannst. Der Rechner deckt CHF-Betraege von CHF 10'000 bis CHF 1 Mio Ausschuettung ab und ist auf Einzelaktionaerinnen und KMU-Inhaber in Solothurn und im gesamten Kanton SO zugeschnitten.

    Fakten zum Kanton Solothurn

    • Einwohner Solothurn: rund 285’000
    • Hauptstadt: Solothurn
    • Teilbesteuerung qualifizierter Dividenden (Privatvermoegen): 60%
    • Rechtliche Grundlage: § 26bis StG SO
    • Einfacher Staatssteuerfuss: 1.04
    • Wirtschaftlicher Schwerpunkt: Jurasuedfuss, Uhrenindustrie (Grenchen), Automotive (Ypsomed)

    Teilbesteuerungsverfahren in Solothurn: 60%

    Seit Einfuehrung der STAF 2020 besteuern alle Kantone qualifizierte Dividenden (mindestens 10% Beteiligung im Privatvermoegen) zu mindestens 50%. Solothurn wendet einen Satz von 60% an (§ 26bis StG SO). Konkret: Bei einer Brutto-Dividende von CHF 100’000 fliessen CHF 60’000 in die kantonale Steuerbemessung - der Rest ist steuerfrei auf Kantonsebene. Zum Vergleich AG: dort wuerden CHF 50’000 in die Bemessung einfliessen - eine Differenz von CHF 10’000 auf der gleichen Ausschuettung. SO besteuert qualifizierte Dividenden zu 60 Prozent (§ 26bis StG SO) - 10 Prozentpunkte hoeher als AG oder BE. Fuer KMU-Inhaberinnen bedeutet das bei CHF 100'000 Dividende ca. CHF 2'500-4'500 Mehrbelastung gegenueber AG.

    Verrechnungssteuer 35% und Rueckforderung

    Auf jede Dividendenausschuettung einer Schweizer Gesellschaft zieht die ESTV pauschal 35% Verrechnungssteuer ein - unabhaengig vom Wohnkanton. Wer in Solothurn steuerlich ansaessig ist und die Ausschuettung in der Steuererklaerung deklariert, erhaelt die volle Verrechnungssteuer zurueck (Formular 25 oder via ESTV SuisseTax). Bei Brutto CHF 100’000 kommen also zunaechst CHF 65’000 aufs Konto; CHF 35’000 folgen mit der naechsten Steuerveranlagung. Wichtig: Nicht-deklarierte Dividenden verfallen der ESTV - nach Art. 23 VStG reicht bereits fahrlaessige Nichtdeklaration fuer einen Verlust des Rueckforderungsanspruchs.

    Qualifizierte vs. nicht-qualifizierte Beteiligung

    Die Teilbesteuerung von 60% in Solothurn gilt nur fuer qualifizierte Beteiligungen: mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital der ausschuettenden Gesellschaft, gehalten im Privatvermoegen. Wer unter der 10%-Schwelle liegt (typisch fuer Kleinanleger mit Schweizer Aktien an der SIX), versteuert 100% der Dividende als Einkommen. Dafuer gilt auch die 35% Verrechnungssteuer mit voller Rueckforderung. Bei Beteiligungen im Geschaeftsvermoegen (Einzelfirma, Personengesellschaft) gilt in den meisten Kantonen ein Satz von 50% - der Unterschied zum Privatvermoegen ist relevant fuer KMU-Inhaber in Solothurn. Der Rechner erlaubt die Umstellung zwischen den Modi und zeigt jeweils die effektive Belastung in CHF.

    Kantonsvergleich und Standortwahl

    Die Schweizer Kantone weisen bei qualifizierten Dividenden Teilbesteuerungssaetze zwischen 50% (AG, BS, BE, SZ, ZG, ZH und weitere) und 70% (FR, GE, TI, VD) auf. Beispiel: SO besteuert qualifizierte Dividenden zu 60%, AG (Aargau) zu 50%. Auf einer Ausschuettung von CHF 200’000 ergibt sich damit - bei gleichem Grenzsteuersatz von 25% - rasch eine Differenz von CHF 10'000 bis 15'000 zwischen einer Hochsatz- und einer Tiefsatz-Kantonsvariante. Fuer Solothurn-Unternehmer mit planbaren Ausschuettungen lohnt der Blick auf den Wohnsitzkanton: die Bundessteuer auf qualifizierten Dividenden (Art. 20 Abs. 1bis DBG, 70%) bleibt unveraendert, die kantonale Differenz schlaegt sich direkt in der Nettosumme nieder.

    Häufig gestellte Fragen

    Welcher Teilbesteuerungssatz gilt in Solothurn?

    Solothurn besteuert qualifizierte Dividenden im Privatvermoegen zu 60% (§ 26bis StG SO). Das heisst: von CHF 100'000 Brutto-Dividende fliessen CHF 60’000 in die Kantons-Einkommenssteuer - der Rest ist kantonssteuerfrei. Auf Bundesebene gelten einheitlich 70% (Art. 20 Abs. 1bis DBG).

    Kann ich die 35% Verrechnungssteuer in SO zurueckfordern?

    Ja. Als in Solothurn steuerlich ansaessige Person deklarierst du die Dividende in deiner Steuererklaerung und erhaeltst die 35% Verrechnungssteuer voll zurueck. Rueckforderungsantrag via Formular 25 oder elektronisch ueber ESTV SuisseTax. Deklarierst du die Dividende nicht, verfaellt der Anspruch (Art. 23 VStG).

    Was gilt bei Beteiligungen unter 10%?

    Unter 10% Beteiligung greift die Teilbesteuerung von 60% in Solothurn nicht - du versteuerst 100% der Dividende als normales Einkommen auf Kantons- und Bundesebene. Typisch fuer Aktien an der SIX (Nestle, Roche, ABB). Die Verrechnungssteuer von 35% wird trotzdem einbehalten und voll zurueckgefordert.

    Sparen Unternehmer in Solothurn gegenueber anderen Kantonen?

    Kommt auf den Vergleichskanton an. Beispiel: SO (60%) gegenueber AG (50%) macht bei CHF 200'000 Dividende und 25% Grenzsteuer eine Differenz von ca. CHF 5’000 pro Jahr. Fuer strategische Standortwahl zaehlen zudem Gewinnsteuer der GmbH/AG, Verrechnungssteuer-Praxis und Vermoegenssteuer.

    KB Media — Digitalagentur Schweiz

    Dein KMU digital stärker aufstellen?

    Von der ersten Kampagne bis zur kompletten Strategie. Wir machen das für dich.

    SEO-BeratungSocial Media ManagementLinkedIn OutreachMeta Ads (Facebook/Instagram)Cold-Email-KampagnenGoogle Ads

    Agentur-Leistungen vor Ort

    Schritt-fuer-Schritt Anleitungen

    Verwandte Seiten auf KB Media

    Weiterführende Seiten

    Unsere Schweizer Plattformen

    Hinweis: publy.ch — KI-Marketing-Tool und pantra.io sind Schwesterprojekte von KB Media – alles aus einer Hand, alles Swiss Made.