Kanton Thurgau · TG
Dividendenrechner Thurgau (TG) 2026
Der Dividendenrechner für den Kanton Thurgau rechnet Brutto-Dividende (qualifizierte Beteiligung, Privatvermögen) auf die effektive Steuerbelastung um. Thurgau besteuert solche Dividenden zu 50% (§ 22 Abs. 5 StG TG) - das ist der kantonale Teilbesteuerungssatz nach STAF. Zusätzlich zieht der Bund 35% Verrechnungssteuer ab, die du in der Steuererklärung zurückfordern kannst. Der Rechner deckt CHF-Beträge von CHF 10'000 bis CHF 1 Mio Ausschüttung ab und ist auf Einzelaktionaerinnen und KMU-Inhaber in Frauenfeld und im gesamten Kanton TG zugeschnitten.
Jetzt berechnen — Thurgau
Kostenlos, ohne Anmeldung. Alle Werte in CHF, kalibriert für den Kanton Thurgau (TG).
Fakten zum Kanton Thurgau
- •Einwohner Thurgau: rund 290’000
- •Hauptstadt: Frauenfeld
- •Teilbesteuerung qualifizierter Dividenden (Privatvermögen): 50%
- •Rechtliche Grundlage: § 22 Abs. 5 StG TG
- •Einfacher Staatssteuerfuss: 1.17
- •Wirtschaftlicher Schwerpunkt: Bodenseeraum, Obstbau (Mostindien), Industrie, Pendlerkanton
Teilbesteuerungsverfahren in Thurgau: 50%
Verrechnungssteuer 35% und Rückforderung
Qualifizierte vs. nicht-qualifizierte Beteiligung
Kantonsvergleich und Standortwahl
Häufig gestellte Fragen
Welcher Teilbesteuerungssatz gilt in Thurgau?▾
Thurgau besteuert qualifizierte Dividenden im Privatvermögen zu 50% (§ 22 Abs. 5 StG TG). Das heisst: von CHF 100'000 Brutto-Dividende fliessen CHF 50’000 in die Kantons-Einkommenssteuer - der Rest ist kantonssteuerfrei. Auf Bundesebene gelten einheitlich 70% (Art. 20 Abs. 1bis DBG).
Kann ich die 35% Verrechnungssteuer in TG zurückfordern?▾
Ja. Als in Thurgau steuerlich ansaessige Person deklarierst du die Dividende in deiner Steuererklärung und erhaeltst die 35% Verrechnungssteuer voll zurück. Rückforderungsantrag via Formular 25 oder elektronisch über ESTV SuisseTax. Deklarierst du die Dividende nicht, verfaellt der Anspruch (Art. 23 VStG).
Was gilt bei Beteiligungen unter 10%?▾
Unter 10% Beteiligung greift die Teilbesteuerung von 50% in Thurgau nicht - du versteuerst 100% der Dividende als normales Einkommen auf Kantons- und Bundesebene. Typisch für Aktien an der SIX (Nestle, Roche, ABB). Die Verrechnungssteuer von 35% wird trotzdem einbehalten und voll zurückgefordert.
Sparen Unternehmer in Thurgau gegenüber anderen Kantonen?▾
Kommt auf den Vergleichskanton an. Beispiel: TG (50%) gegenüber FR (70%) macht bei CHF 200'000 Dividende und 25% Grenzsteuer eine Differenz von ca. CHF 10’000 pro Jahr. Für strategische Standortwahl zaehlen zudem Gewinnsteuer der GmbH/AG, Verrechnungssteuer-Praxis und Vermögenssteuer.
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